
Das Versammlungsrecht ist seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 Ländersache. In den letzten Jahren führten bereits mehrere Bundesländer neue Versammlungsgesetze ein. Dabei kam es immer wieder zu Protesten oder Verfassungsklagen von Betroffenen und Bürger_innen, die sich in ihren Grundrechten verletzt und insbesondere die Versammlungsfreiheit bedroht sehen.
Die „Reformen“, in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen schon per Gesetz verabschiedet, stellen durch die Bank weg gewichtige Einschränkungen der bisherigen Situation dar und weiten die Befugnisse der Polizei bzw. Versammlungsbehörde in Bezug auf verdachtsunabhängige Kontrollen, Auflagen, Videoaufzeichnungen und vieles mehr aus.
In Berlin soll „übergangsweise“, also bis zur Einführung eines eigenen Landesversammlungsgesetzes, ein Gesetz für so genannte “Übersichtsaufnahmen” verabschiedet werden. Dem Abfilmen kompletter Demonstrationen und Kundgebungen aus “Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen” oder Hubschraubern soll damit eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. Das dadurch erlangte Material wird polizeilichen Einsatzzentralen in Echtzeit bereitgestellt und dort ausgewertet. Das Gesetz für “Übersichtsaufnahmen” sei laut Aussage des Senats notwendig, da das Verwaltungsgericht Berlin vor Kurzem das allzu exzessive und einschüchternde Abfilmen von Versammlungen durch die Polizei gerügt hatte.
Wir wollen mit der Veranstaltung informieren, was die neuen Versammlungs- und Sondergesetze beinhalten, was diese in der Praxis für politisch Aktive bedeuten und wie wir uns gemeinsam dagegen wehren können.
Podiumsdiskussion
Sonntag, den 27.1.2013, um 19 Uhr
Südblock (Admiralstr. 1-2, Berlin-Kreuzberg, U1/U8 Kottbusser Tor)
Von und mit Antifa Friedrichshain und Out of Control
Quelle: http://outofcontrol.blogsport.de/2012/12/30/wir-haben-uns-hier-versammelt/
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-0642.pdf
Gesetz über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen (09.11.2012) Beschlussfassung / Muss nur noch Unterschrieben werden.
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Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Gesetz über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen vom …..
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
(1) Für Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei Versammlungen unter freiem Him-mel und Aufzügen gilt § 12a des Versammlungsgesetzes.
(2) Im Übrigen darf die Polizei Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen sowie ihrem Umfeld nur anfertigen, wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung oder des Aufzuges im Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich ist. Die Übersichtsaufnahmen sind offen anzufertigen und dürfen nicht aufgezeichnet werden.
§ 2
Dieses Gesetz schränkt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grund-gesetzes) ein.
Dieses Gesetz ersetzt § 19a des Versammlungsgesetzes.
§ 4
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Das Gesetz bzw. die GesetztesVorlage ist optimal dazugeeignet Drohnen einzusetzen, auch wenn in der Begründung immernur von Kamerawagen die Rede ist.
Livebilder werden von Spezialisten ausgewertet, wobei ebenfalls Computergestütze Systeme wie in INDECT erforscht wurde eingesetzt werden könnten. Orwell lässt grüßen.